GAEB

steht für Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen

Eine GAEB Datei

dient dem neutralen Austausch von Informationen im Bauprojekten. Die wichtigsten Austauschphasen sind

  • 83 - Angebotsauforderung
  • 84 - Preisangebot
  • 85 - Nebenangebot

 

GAEB Viewer

sind Programme zur Anzeige von Leistungsverzeichnissen im GAEB-Format.

Unser Windows-Produkt hierfür ist gaeb VIEW.

 

ungültige GAEB Datei

Wann ist eine GAEB-Datei ungültig?

Diese Frage stellte sich jeden Tag erneut bei der Vielzahl von GAEB-Dateien die getauscht werden. Diese Frage lässt sich nicht mit einem Satz beantworten. Aus der Antwort auf die Frage nach einer gültigen GAEB-Datei lässt sich jedoch einiges beantworten.

Eine Datei ist sicher keine GAEB-Datei im Sinne des GAEB, wenn folgendes bei Dateien gemäß GAEB DA XML 2.1, 3.0 bis 3.3 gilt: Die Datei idt nicht wohlgeformt gemäß W3C und/oder die Datei ist nicht valide gegen das entsprechenden GAEB-Schema.

Bei alten Dateien gemäß GAEB 2000 1.1 und 1.2 handelt es sich nicht um eine gültige GAEB-Datei, wenn Objekte und Elemente vorhanden, die mit (_) beginnen. Es gibt hier eine Unzahl von Beispielen. Ein paar uns bekannte Beispielr haben wir hier aufgeführt.
  • Folgende Einträge sind uns bekannt, die nicht vom GAEB festgelegt wurden:
    • [_BRZBaubeginn]
    • [_BRZGewerkBez]
    • [_BRZGewerkNr]
    • [_BRZPrjNr]
    • [_BRZRT]
    • [_Format]
    • [_GAEB90_Kennwort]
    • [_GAEB90_Kurzansprache]
    • [_GAEB90_Vertragliche_Regelungen]
    • [_GAEBTest]
    • [_GW_90KOSTENNR]
    • [_GW_ANZTEIL]
    • [_GW_DVNrAG]
    • [_GW_KtKNr
    • [_GW_LeerMenge]
    • [_GW_LtKNr]
    • [_GW_MengSplit]
    • [_GW_Pos]
    • [_GW_PreviousOZ]
    • [_GW_STAMMLV]
    • [_GW_SkontoProz]
    • [_GW_Stichwort]
    • [_GW_VergAG]
    • [_GW_Zuschlag]
    • [_Gaeb90]
    • [_Offerte]
    • [_RIB_Hinweis]
    • [_RIB_Nachspann]
    • [_RIB_Preisanfrage]
    • [_RIB_Vorspann]
    • [_Satzart]
    • [_TA01]
    • [_TA02]
    • [_TB01]
    • [_TB02]
Beim Standard von 1990 GAEB 85 und 90 
  • Die Leerbereiche (Filler) enthalten Informationen.Es sind nicht vom GAEB definierte Satzarten vorhanden.

Eine gültige GAEB-Datei

Wann ist eine GAEB-Datei gültig?

Diese Frage stellte sich jeden Tag erneut bei der Vielzahl von GAEB-Dateien die getauscht werden.
Diese Frage lässt sich nicht mit einem Satz beantworten. Ein paar grundsätzliche Festlegungen lassen sich trotzdem treffen.

Für einen verlustfreien Informationsfluss von einer Quelle zu einer Senke muss ein ideales Transportmittel vorhanden sein.
Diese Regel gilt grundsätzlich in der Nachrichtentechnik und Informationstheorie.

Nur so ist gewährleistet, dass der Empfänger ohne Interpretationsspielraum versteht was der Absender ihm mitteilen möchte.
Der GAEB schafft mit seinen Regelungen genau dieses ideale Transportmittel.

Mit seinem Motto

"Der GAEB fördert den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Sprache aller am Bau Beteiligten."

legt der GAEB die Grundlage für einen verlustfreien Datenaustausch fest.

In den einzelnen Ausgaben der GAEB-Regelungen sind diese Kernregeln wie folgt festgelegt:

  • GAEB DA XML 2.1, 3.0 und 3.1

„Grundlage des elektronischen Datenaustauschs sind die vom GAEB herausgegebenen Schemadateien (.xsd) zum GAEB-Datenaustausch XML (GAEB DA XML). Diese Schemadateien dürfen nicht verändert werden.„

  • GAEB 2000 1.1 und 1.2

„Wollen Tauschpartner zusätzliche Informationen in der vorgegebenen Syntax austauschen, so können sie innerhalb einer eigenen Austauschphase neue Objekte und Elemente vereinbaren, die mit dem dafür reservierten Zeichen ( _ ) beginnen müssen. Alle anderen Namen sind für die Fortschreibung im GAEB-Datenaustausch 2000 reserviert.“

  • GAEB 85 und 90

"Die auszutauschenden Datensätze sind ein neutrales Bindeglied zwischen den Partnern. Aufbau, Inhalt und Umfang werden in den vorliegenden Regelungen festgelegt, unabhängig von den bei den einzelnen Programmsystemen vorhandenen Datensatzformaten. Die erstebte Rationalisierung kann nur dann eintreten, wenn alle Partner diese Festlegungen einhalten."

Dies sind die Minimalanforderungen an eine gültige GAEB-Datei.

Die GAEB-Regelungen sind die Basis der Qualität des Datenaustauschs

Der GAEB Datenaustausch hat sich im Laufe der Jahrzehnte stetig weiterentwickelt.
Die Anwendung der jeweils aktuellen GAEB-Regelungen sind die ideale Basis für die Qualität des Datenaustauschs.

Unverändert gilt seit über 30 Jahren das Motto:

Der GAEB fördert den Einsatz der Datenverarbeitung im Bauwesen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Sprache aller am Bau Beteiligten.

Folgende Regelungen wurden veröffentlicht:

  • GAEB DA XML 3.3
  • GAEB DA XML 3.2
  • GAEB DA XML 3.1
  • GAEB DA XML 3.0
  • GAEB DA XML 2.1
  • GAEB 2000 1.2
  • GAEB 2000 1.1
  • GAEB 90
  • GAEB 85

Die Regelungen GAEB DA XML 3.3 sind die aktuell gülitg Version. Die Vorgänger-Regelungen werden vom GAEB nicht mehr aktiv unterstützt. Eine Verwendung älterer Regeln wird nicht empfohlen. Wenn sich die beteiligten Tauschpartner auf einen älteren Standard eingigen, ist dies jedoch zulässig,.

In der Praxis wird noch ein Großteil der Leistungsverzeichnisse gemäß den Regelungen GAEB 90 getauscht.

Qualitätsmanagement ist die Basis erfolgreicher Ausschreibungen

Qualtität ist die Grundlage für wirtschaftliches Handeln. Dies gilt in allen Bereichen Ihrer Tätigkeiten.

Im Bereich von Ausschreibungen, Angeboten und Aufträgen auf Basis von Leistungsverzeichnissen ist insbesondere ein fehlerfreier Datenaustausch auf Basis der GAEB-Standards eine zwingende Voraussetzung.

Daher ist es sehr wichtig, dass Ihre GAEB-Anwendung fehlerfreie und regelkonforme GAEB-Dateien erstellt und fehlerhafte GAEB-Dateien von anderen Anwendungen, soweit möglich, repariert.

Qualitätsmanagement ist die Basis erfolgreicher Ausschreibungen.

Unsere GAEB-Anwendungen bauen Brücken zwischen Software-Lösungen

Alle GAEB-Standards

  • GAEB 85
  • GAEB 90
  • GAEB 2000
  • GAEB DA XML 1
  • GAEB DA XML 2
  • GAEB DA XML 3.0
  • GAEB DA XML 3.1
  • GAEB DA XML 3.2

Alle GAEB Phasen

  • 80 Katalog
  • 81 Leistungsverzeichnis
  • 82 Kostenschätzung
  • 83 Angebotsaufforderung
  • 84 Preisangebot
  • 85 Nebenangebot
  • 86 Autrag
  • 87 Auftragsbestätigung

 

 

GAEB für Windows

Unsere Klassiker gaeb VIEW, gaeb EDITgaeb LV und gaeb AVA mit über 12.000 Installationen

 

GAEB im Web - Software as a Service - SaaS

GAEB im Web - Software as a Service - SaaS

-->